Die Pension besteht aus folgenden Teilen:
Die Grundleistung und die Ergänzungsleistung bilden zusammen die Grundpension
Hinzu kommt die Zusatzleistung sowie das Kapitaldeckungesverfahren.
Grundpension und Zusatzleistung werden, im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, im Umlagesystem finanziert.
Die Höhe der Grundpension ist abhängig von der Zahl der erworbenen Anwartschaftspunkte (siehe Punkt 5).
Die Höhe der Zusatzleistung beträgt 0,5% der Summe auf dem Zusatzleistungskonto pro Monat.
Dies gilt für das Regelpensionsalter von 65 Jahren, bei früherem oder späterem Pensionsantritt erfolgt ein Abschlag oder Zuschlag.
Für eingezahlte Beiträge werden Pensionsanwartschaften erworben, die Beiträge selbst werden zur Auszahlung der Pensionen verwendet, ein gewisses Vermögen ist für Einnahmen- und Ausgabenschwankungen erforderlich. Auf langfristige Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen ist zu achten (Äquivalenzprinzip)
Vorteil: Sicherheit des Systems vor Inflation oder Wirtschaftskrisen.
Nachteil: das eingezahlte Kapital kann nicht verzinst werden.
Die eingezahlten Beiträge werden auf einem individuellen Konto gutgeschrieben, veranlagt und verzinst. Bei Pensionsantritt wird der Gesamtbetrag verrentet und monatlich ausbezahlt.
Vorteil: Verzinsung des eingezahlten Kapitals
Nachteil: Anfälligkeit gegenüber Inflation, Wirtschaftskrisen
Bis zum sogenannten Richtbeitrag (etwa 10.200 Euro) werden 20% der Beiträge in das Kapitaldeckungsverfahren übergeführt, mit den verbleibenden 80% werden Anwartschaftspunkte erworben.
Übersteigt der Fondsbeitrag den Richtbeitrag, so werden davon 70% dem Zusatzleistungskonto gutgeschrieben, die restlichen 30% dem Kapitaldeckungsverfahren zugeführt.
Dies gilt bis zu einer Summe von 80% des Höchstbeitrages (der Höchstbeitrag beträgt 31.000 Euro, 80% davon also etwa 24.800 Euro), ab dieser Grenze wird der gesamte Beitrag dem Kapitaldeckungsverfahren gutgeschrieben.
Im Umlageverfahren verbleiben also: 80% der Beiträge bis zur Höhe des Richtbeitrages, um diese Beiträge werden Anwartschaftspunkte erworben(maximal 2,4 pro Jahr) sowie 70% des darüber hinausgehenden Beitrages bis zu einer Grenze von etwa 24.800 Euro, diese werden der Zusatzleistung gutgeschrieben.
Berechnungsbeispiel 1:
Jahresfondsbeitrag EUR 31.000,00 (Höchstbeitrag),- Schritt: Abdeckung des Richtbeitrages mit Aufteilung KDV Vom Beitragsteil bis etwa EUR 10.200,00 ( Richtbeitrag) werden 2,4 Anwartschaftspunkte (AWP) erworben, EUR 2.040,00 gehen ins KDV
- Schritt: Ermittlung des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrag 31.000,00 minus 10.200,00 = EUR 20.800,00
- Schritt: 30% des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrages geht ins KDV: 20.800,00 davon 30% = EUR 6.240,00
- Schritt : Werden 80% des Höchstbeitrages überschritten, geht dieser Beitragsbestandteil zur Gänze ins KDV : 80% des Höchstbeitrages = 24.800, die Differenz auf 31.000, also EUR 6.200,00 gehen ins KDV
Grund- und Ergänzungsleistung: | € 8.160,00 | (Erwerb von 2,4 AWPs) |
Zusatzleistung: | € 8.360,00 | |
KDV (KDV-GL plus KDV-ZL plus KDV-Höchst): | € 14.480,00 |
Anteil Umlage am Beitrag: | 53,30% |
Anteil KDV am Beitrag: | 46,70% |
Berechnungsbeispiel 2:
Jahresfondsbeitrag EUR 15.000,00- Schritt: Abdeckung des Richtbeitrages mit Aufteilung KDV Vom Beitragsteil bis EUR 10.200,00 (Richtbeitrag) werden 2,4 Anwartschaftspunkte (AWP) erworben, EUR 2.040,00 gehen ins KDV
- Ermittlung des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrag 15.000,00 minus 10.200,00 = EUR 4.800,00
- 30% des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrages geht ins KDV : 4.800,00 davon 30% = EUR 1.440,00
Grund- und Ergänzungsleistung: | € 8.160,00 | (Erwerb von 2,4 AWPs) |
Zusatzleistung: | € 3.360,00 | |
KDV (KDV-GL plus KDV-ZL): | € 3.480,00 |
Anteil Umlage am Beitrag: | 76,80% |
Anteil KDV am Beitrag: | 23,20% |
Berechnungsbeispiel 3:
Jahresfondsbeitrag EUR 5.000,00Schritt:- Schritt: Abdeckung des Richtbeitrages mit Aufteilung KDV Der Fondsbeitrag liegt unter dem Richtbeitrag von EUR 10.200,00. Für 80% des Fondsbeitrages – EUR 4.000,00 – werden 1,18 AWPs erworben, 20% des Fondsbeitrages – EUR 1.000,00 – gehen ins KDV
Grund- und Ergänzungsleistung: | € 4.000,00 | (Erwerb von 1,18 AWPs) |
Zusatzleistung: | € 0,00 | |
KDV (KDV-GL): | € 1.000,00 |
Anteil Umlage am Beitrag: | 80,00% |
Anteil KDV am Beitrag: | 20,00% |
Ein Anwartschaftspunkt entspricht 1% der Grundpension, für jeweils etwa 3.400 Euro Beitragsleistung wird ein Anwartschaftspunkt erworben.
Pro Jahr können maximal 2,4 Anwartschaftspunkte (AWP) erworben werden.
Die Höhe der Grundpension ist abhängig von der Zahl der erworbenen Anwartschaftspunkte, 1 AWP ist ein Prozent der Grundpension. Die Höhe der Grundpension wird jährlich von der erweiterten Vollversammlung festgelegt, sie beträgt derzeit etwa 1020 Euro. Die Erhöhung (Valorisierung) der Grundpension ist in den letzten 10 Jahren etwa 10% hinter der Inflation zurückgeblieben.
Die Höhe der Zusatzleistung beträgt monatlich 0,5%der Summe, welche das Zusatzleistungskonto bei Pensionsantritt aufweist.
Die Höhe der Pension aus dem Kapitaldeckungsverfahren ergibt sich aus der angesparten Summe aufgrund finanzmathematischer Verrentungsberechnungen.
Dies gilt für einen regulären Pensionsantrritt mit 65 Jahren, bei einem früheren Pensionsantritt ab 60 Jahren gibt es Abschläge, bei einem späteren Pensionsantritt Zuschläge.
Valorisiert wird lediglich die Grundpension, wobei (wie bereits oben erwähnt) die Pensionserhöhung in den letzten 10 Jahren um etwa 10% hinter der Inflation zurückgeblieben ist.
Die Zusatzleistung beträgt bei regulärem Pensionsantritt mit 65 Jahren 0,5% pro Monat des am Zusatzleistungskonto vorhandenen Betrages und wird nicht valorisiert.
Die Höhe des kapitalgedeckten Pensionsanteiles , also des KDV, ergibt sich aus dem Veranlagungserfolg.
Der Begriff Äquivalenzprinzip bedeutet ein langfristiges Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen, ohne diese Grundvoraussetzung ist ein Umlagesystem auf Dauer nicht zu finanzieren.
Im Wohlfahrtsfonds wird das im Bereich der Grundpension über den Wert des Anwartschaftspunktes reguliert.