Die Erhöhung unserer Grundpensionen (die Zusatzpension wird nicht erhöht!) um 3% angesichts einer Inflation von 8,5% für 2022 kann man nur als völlig ungenügend empfinden, zumal diese auch weit unter der rollierenden Inflation (Inflation August 2021 bis Juli 2022, welche auch Basis für die Anpassungszahl der staatliche Pension ist) von 5,8% liegt.
Die dafür (in einem Schreiben des VWA-Vorsitzenden und des Präsidenten) vom Jänner 2023 dargelegten Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar, wir sehen keine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine derart restriktive Pensionspolitik:
Das Vermögen im Umlagesystem hat in sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, von etwa 241 Millionen Euro 2011 auf 563 Millionen 2021. Es kann weiters ja auch nur ein Beweis für die gute Finanzlage sein, wenn es 2021 auch möglich war Beitragsreduzierungen durchzuführen oder Pensionsanwartschaften (ohne entsprechende Einzahlungen) für Kindererziehungszeiten zu vergeben. Offensichtlich erlaubt es die Höhe der Fondsbeiträge auch, insgesamt etwa ein Drittel der Beitragseinnahmen dem Kapitaldeckungsverfahren zufließen zu lassen. ( Zum Vergleich: bei Gründung des Kapitaldeckungsverfahrens wurden 5% der Beiträge diesem zugerechnet). Wenn es aber möglich ist, aus den Fondsbeiträgen zusätzlich zum Umlageverfahren auch noch ein beträchtlich dotiertes KDV aufzubauen ( Vermögenszunahme von 78 Mill Euro 2011 auf 324 Mill Euro 2021) so führt das jede Argumentation, eine die Kaufkraft erhaltende Valorisierung der Pensionen im Umlagesystem sei nicht möglich, ad absurdum.
Die in dem genannten Schreiben geäußerte Absicht, ..“die Einhaltung des Generationenvertrages dauerhaft abzusichern“ bleibt angesichts des Wertverlustes unserer Pensionen eine leere Worthülse: Unsere Generation hat durch die Altlastzahlung, also Einzahlungen, mit denen keine Pensionsanwartschaft erworben wurde, a priori mehr eingezahlt als an Leistung zu erwarten ist. Weiters hat das (damals wirtschaftlich notwendige) jahrelange Einfrieren der Pensionen in unserer aktiven Zeit auch die von uns jährlich erworbenen Anwartschaftspunkte entwertet; mit einem Anwartschaftspunkt wird ja ein Prozent der Grundpension erworben, verliert diese (durch das jahrelange Einfrieren) mit der Inflation an Wert, so gilt das eben auch für die erworbenen Anwartschaftspunkte. Diese, den Einzahlungen ohnehin nicht mehr im Wert äquivalente Pension, hat durch unzureichende Erhöhungen unterhalb der Inflationsrate in den letzten 10 Jahren bereits 10% an Wert verloren, dies trotz bis zum Vorjahr historisch ungewöhnlich niedriger Inflationsraten. Aufgrund der zuletzt von der erweiterten Vollversammlung beschlossenen Erhöhung von 3% und der weiterhin zu erwartenden deutlich höheren Inflationsraten (2023: WIFO 6,5%, IHS 6,7%) wird der Wertverlust bei einer Fortsetzung dieser Pensionspolitik noch wesentlich rascher voranschreiten.
Bleibt noch das Thema der Entwicklung der Pensionsanteile aus dem Kapitaldeckungsverfahren, diesbezüglich wurde ja ein Bericht für das Frühjahr angekündigt – wir dürfen gespannt sein !
Die in diesem Artikel enthaltenen Argumente finden sich auch als pdf in Form eines Briefes an den Verwaltungsausschuß zusammengefaßt; wenn sie mit uns gemeinsam für Pensionsgerechtigkeit eintreten wollen, können sie das Schreiben gerne ausdrucken, unterzeichnen und an den Verwaltungsausschuß auf dem Weg über die Concisa senden:
Concisa AG, Traungasse 14 – 16, 1030 Wien
oder
aerzte@concisa.at